Noch vor wenigen Jahren war es für einen Touristen sehr schwer, Reisen außerhalb der Vertriebsstruktur von Reiseveranstaltern und Leistungsträgern wie Transportunternehmen, Hotels und Anbietern touristischer Sehenswürdigkeiten eigenverantwortlich und ohne Zuhilfenahme eines menschlichen Verkäufers zu buchen. Touristen waren beim Kauf von Reiseprodukten in der Regel auf spezialisierte Agenturen angewiesen, um touristische Leistungen entweder einzeln oder kombiniert zu buchen.
Mit der Entwicklung des Internets hat sich für die Buchungen touristischer Leistungen eine neue Schnittstelle zwischen den Anbietern solcher Leistungen und den Touristen gebildet. Nunmehr können Reiseinteressierte auch außerhalb der Arbeitszeiten von Veranstalter- und Agenturbüros sowie Telefon-Hotlines individuell passende Angebote recherchieren und auch eigenverantwortlich buchen.
Mit dieser Ausweitung der Freiheiten ging aber auch eine Verschiebung der Verantwortlichkeiten einher: Bucht ein Tourist die einzelnen Module einer Reise (die An- und Abreise, die Unterkunft, die touristischen Attraktionen vor Ort) alleine und ohne Beratung durch einen Agenten, so trägt auch er alleine das wirtschaftliche Risiko bei einem Ausfall einzelner Leistungen.
Deshalb empfehlen wir die Buchung einer Reise bei einem Reiseveranstalter in Form einer Pauschalreise.
Bei einer Pauschalreise werden alle Teilleistungen einer Reise durch einen Veranstalter gebündelt und als Paket an einen Endkunden verkauft. Von einer Pauschalreise wird immer dann gesprochen, wenn ein Paket aus mehreren, mindestens jedoch zwei miteinander verbundenen touristischen Leistungen besteht. Dies kann die An- und Abreise verbunden mit Übernachtungen sein oder auch ein Paket aus Übernachtungen kombiniert mit sonstigen touristischen Leistungen wie zum Beispiel der Eintritt zu einer Veranstaltung oder einem Museum. Wichtig ist, dass diese touristischen Einzelleistungen zusammen mit einem Gesamtpreis pro Person verkauft werden.
Der Käufer einer Pauschalreise unterliegt, ganz im Gegensatz zu einer eigenverantwortlichen Zusammenstellung und Buchung von einzelnen Reiseleistungen, einem besonderen, gesetzlich begründeten Kundenschutz. Im Prinzip gilt bei einer Pauschalreise, dass ein Verkäufer gebündelter touristischer Leistung für deren Durchführung haftet. Bucht ein Tourist alle Leistungen eigenverantwortlich, so trägt der Tourist das mit diesen Buchungen einhergehende wirtschaftliche Risiko. Stellt ein Reiseveranstalter einzelne Leistungen zu einem Paket zusammen und verkauft dieses als solches, so trägt der Reiseveranstalter hierfür das wirtschaftliche Risiko.
Vorteile einer sorgenfreien Pauschalreise:
Verbindlichkeit
Verbindliche Buchung mit Anzahlung
Sie sichern sich Ihren Urlaub durch eine verbindliche Buchung, tätigen zunächst aber nur eine Anzahlung und erst vier Wochen vor Abreise den restlichen Reisepreis.
Umfassende Informationen
Im Gegensatz zu den Anbietern einzelner touristischer Leistungen wie zum Beispiel Buchungsplattformen, Fluggesellschaften, Autovermietungen, Hotels oder Anbieter touristischer Attraktionen werden Sie von Ihrem Reiseveranstalter umfassend über alle Aspekte Ihrer Reise informiert. So erhalten Sie zusätzlich zu den Kerndaten Ihrer Reise wie den Reisezeiten und Einzelleistungen auch Informationen zu nützlichen und deshalb empfohlenen Reiseversicherungen, zu Einreisebestimmungen oder auch zu gesundheitlicher Vorsorge wie Impfungen und Selbstschutz vor spezifischen Risiken im Reiseland.
Kundengeldversicherung
Für den (hoffentlich nie eintretenden) Fall, dass Ihr Reiseveranstalter aufgrund widriger Umstände Insolvenz anmelden muss, bekommen Sie Ihr Geld für die bei diesem Veranstalter gekaufte Reise erstattet, da alle Reiseveranstalter in Deutschland gesetzlich verpflichtet sind, ihre Kunden mit einer Kundengeldversicherung vor einem finanziellen Verlust bei einer Insolvenz des Veranstalters zu schützen. Durch eine solche Insolvenzversicherung sind Sie als Käufer einer Pauschalreise umfassend geschützt und ist insbesondere auch Ihre Rückreise gesichert, sollten Sie sich zum Zeitpunkt der Insolvenz des Veranstalters bereits auf der Reise befinden. Dank des Reiseversicherungsscheines, welchen Sie vor der Bezahlung des Kaufpreises für Ihre Pauschalreise von Ihrem Reiseveranstalter erhalten, können sie in Bezug auf Ihren Reiseveranstalter sorgenfrei reisen.
Kündigungsrecht
Sollte sich zwischen dem Zeitpunkt Ihrer Reisebuchung und dem geplanten Antritt Ihrer Reise ein unerwartbarer Zwischenfall eignen, wie zum Beispiel ein Streik bei einem der Leistungsträger der Reise, eine Unwetterkatastrophe, eine politische Krise im Reiseland oder gar Unruhen vor Ort, so haben Sie in Anbetracht solcher schwerwiegenden Ereignissen die Möglichkeit, Ihre Reise umzubuchen oder zu stornieren. Sollte das Auswärtige Amt von Reisen in die Zielregion nach Ihrer Buchung abraten oder die Reise aufgrund höherer Gewalt oder anderer unerwarteter Umstände nicht wie geplant durchführbar sein, so ist bei einer Pauschalreise eine Umbuchung oder eine Stornierung in der Regel kostenfrei möglich.
Betreuung
Bei Buchung einer Pauschalreise bei einem deutschen Anbieter erhalten Sie mit diesem eine persönliche und kompetente Betreuung vor und während Ihrer Reise. Ihr Reiseveranstalter kümmert sich um alles – auch vor Ort sind Sie deshalb nie alleine. Für den Fall von Unwetterkatastrophen, Streiks, Unruhen, Unfällen oder anderen schwerwiegenden Zwischenfällen während der Reise kümmert sich Ihr Reiseveranstalter um alle erforderlichen Anpassungen Ihres Reiseplans, gegebenenfalls auch um eine vorzeitige Rückreise. Zusätzliche Kosten entstehen Ihnen in der Regel hierbei nicht.
Schadensersatzanspruch
Bei Nichterfüllung vertraglich zugesagter Leistungen durch einen Vertragspartner erhalten Sie auf Basis einschlägiger Kundenschutzregelungen eine Entschädigung, sollten zugesagte Leistungen Ihres Vertrages nicht erfüllt worden sein.
Rechtssicherheit
Mit der Buchung einer Pauschalreise bei einem deutschen Anbieter erhalten Sie Rechtssicherheit auf Basis deutschen Rechtes bei Reisemängeln im In- und Ausland, denn Ihr Ansprechpartner bei Reisemängeln vor Ort ist Ihr deutscher Anbieter der Pauschalreise. Dieser unterliegt deutschem Recht, so dass Sie im Ausnahmefall einer vor Gericht ausgetragenen Streitigkeit Ihre Rechte vor einem deutschen und nicht einem ausländisch Gericht geltend machen können.